Die Kanzlei

Unternehmerisch Denken –
Unternehmerisch Handeln.

Wir sind eine auf die Rechtsberatung von Unternehmen und Unternehmern spezialisierte Kanzlei und gewährleisten höchste Fachkompetenz und pragmatische, praktisch verwertbare Problemlösungen aufgrund jahrelanger Erfahrung als Unternehmensjuristen.
Als mittelstandsorientierte Kanzlei legen wir dabei höchsten Wert auf die persönliche Betreuung und Beratung unserer Mandanten. Wir wollen Ihr Unternehmen und die damit einhergehenden Chancen und Risiken verstehen!
Mit betriebswirtschaftlicher Sensibilität geht es uns darum, Konflikte zu vermeiden und möglichst außergerichtliche Lösungen zu finden, um Ihr Unternehmen nicht mit zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren zu belasten. Aber natürlich treten wir für Sie auch bei Gericht auf und streiten für Ihr Recht, wo es sich nicht vermeiden lässt!
Von der Gestaltung und Überprüfung Ihrer Verträge, der Entwicklung von Vertragsmustern oder AGB´s für Ihr Unternehmen über die umfassende Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten zur Vermeidung persönlicher Haftung, z.B. durch ein effektives Compliance-Management System bis hin zum Verkauf oder zur Umsetzung einer Nachfolgelösung in Ihrem Unternehmen verstehen wir uns als breit aufgestellte, hocheffektive externe Rechtsabteilung und damit als Teil Ihres Unternehmens. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Beratungsfelder

Ihre Rechtsabteilung

Wir möchten Sie regelmäßig bei der Lösung von rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Geschäftstätigkeit beraten und verstehen uns daher als externe Rechtsabteilung, die das Unternehmen ihrer Mandanten genau kennt, sich als Teil dieses Unternehmens begreift und ganzheitlichen Rechtsrat zur Steigerung des unternehmerischen Erfolgs unserer Mandanten anbietet.
Die Kanzlei arbeitet daher regelmäßig mit verschiedenen erfahrenen Syndikusanwälten aus international tätigen Unternehmen verschiedener Branchen zusammen, um unseren Mandanten, meist international ausgerichtete, mittelständische Unternehmen, ein Höchstmaß an praktisch verwertbarem Rechtsrat „auf den Punkt“ anbieten zu können. Wir sind der Überzeugung, dass eine mandantennahe und zielgerichtete Rechtsberatung eine genaue Kenntnis unserer Mandanten, ihrer Unternehmen und der jeweiligen Branche voraussetzt, die insbesondere durch erfahrene Syndikusanwälte aus verschiedenen Branchen, die die Unternehmenswirklichkeit aus eigener Anschauung genau kennen, gewährleistet wird.
Durch dieses Beratungskonzept gelingt es uns, kostenbewusste, praktisch verwertbare und innovative Lösungen zu entwickeln, die in hohem Maße den Interessen unserer Mandanten dienen. Dabei haben wir uns zur Aufgabe gemacht, Beratung und Ergebnis stets in einer klaren, verständlichen Sprache zu formulieren.

Vita

Dr. Michèl Vollmerhaus, LL.M.

Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt

Dr. Michèl Vollmerhaus war viele Jahre in Rechtsabteilungen von großen Unternehmen (Lufthansa, Bayer, Covestro) als Inhouse Legal Counsel tätig und verfügt daher über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse über wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen, Compliance und die Rolle einer Rechtsabteilung.

Parallel zu seiner Tätigkeit als Syndikusanwalt gründete Dr. Michèl Vollmerhaus 2004 seine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei und berät seitdem insbesondere mittelständische Familienunternehmen aus der metall- und kunststoffverarbeitenden Industrie; Automobilzulieferer, Chemieunternehmen, Luftverkehrsunternehmen und IT-Systemhäuser und – dienstleister. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, M&A, Compliance, Vertriebsrecht, IT-Recht, Transportrecht und Litigation.

Dr. Michèl Vollmerhaus ist Mitglied in der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung und der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung.

Gesellschaftsverträge

Der Gesellschaftsvertrag (englisch articles of association) ist ein Vertrag, in dem die Gesellschafter bei der Gründung einer Gesellschaft deren Rechtsgrundlagen festlegen. Er wird bei deutschen Kapitalgesellschaften und Vereinen auch Satzung, im österreichischen und schweizerischen Recht auch Statuten genannt. Wir unterstützen Sie bei der für Sie passgenauen Gesellschaftsgründung und bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und sonstiger Unternehmensverträge.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Wir beraten Sie bei der Errichtung der AG, der Gestaltung der Verfassung, bei Rechtsfragen im Konzern sowie bei Hauptversammlungen und bei der Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG).

GmbH und GmbH & Co.KG

Die Veränderungen des persönlichen und wirtschaftlichen Umfeldes machen regelmäßig die Überprüfung der Rechtsform notwendig. Für Unternehmer, die ihre Haftung auf das Stammkapital beschränken wollen, bietet sich sowohl die GmbH als auch die GmbH & Co KG als Rechtsform an. Beide Gesellschaftsformen haben Vor- und Nachteile. Wir beraten Sie bei der Gründung und in allen sonstigen rechtlichen Belangen der beiden Gesellschaftsformen.

Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern

Die Gesellschafterversammlung bestellt in der Regel den Geschäftsführer und kann diesen auch jederzeit abberufen. Wir kümmern uns um die notwendigen Formalien und auch um die Gestaltung oder Kündigung des jeweiligen Anstellungsvertrags.

Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten

Die Entwicklung in den vergangenen Jahren führt zunehmend dazu, dass die Haftung von Unternehmensorganen bei ausbleibenden Gewinnen und drohenden oder eingetretenen Insolvenzen eine stärkere Bedeutung erlangt hat. Auch hat der Gesetzgeber in diversen Gesetzen – Gesetz zur Kontrolle und Transparenzen Unternehmensbereich, Transparenz- und Publizitätsgesetz, Corporate Governance Kodex, Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz – Regelungen geschaffen, die zu größerer Transparenz im Unternehmensbereich beitragen. Wir helfen Unternehmensorganen, die sich Haftungsansprüchen ihrer Gesellschaft oder der Gesellschafter ausgesetzt sehen oder beraten geschädigte Unternehmen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen seine ehemaligen Organe.

Mergers and Acquisitions (M&A)

M&A-Transaktionen beginnen gewöhnlich mit der Suche nach geeigneten Zielen . Es schließt sich die Evaluation ausgewählter Ziele (Due-Diligence-Prüfung) an, gefolgt von Verhandlungen mit den Gesellschaftern und/oder dem Management des Zielunternehmens, die häufig in einem Term Sheet festgehalten werden. Ein Letter of Intent kann die Absicht der beiden Parteien bekräftigen, diese Transaktion erfolgreich durchführen zu wollen. Wir übernehmen für unsere Mandanten jeden dieser Schritte, insbesondere die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge und der Gesellschaftervereinbarungen. Wenn es zum Abschluss der M&A-Transaktion (signing) kommt und alle in dem Kaufvertrag aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, werden die Verträge beidseitig erfüllt (closing). Auch bei der möglichst zeitnahen Erfüllung sämtlicher Closing-Bedingungen und bei der Durchführung des Closings beraten wir unsere Mandanten.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist ein typisches Thema des Mittelstandes; wenngleich sich in Konzernen beim Führungswechsel oftmals ähnliche Fragestellungen wie im Mittelstand ergeben. In mittelständischen Unternehmen spielt neben dem Wechsel in der Leitung eines Unternehmens darüber hinaus der Wechsel am Eigentum eine (oftmals zentrale) Rolle.
Wir gewährleisten die rechtssichere Gestaltung des Übergangs der Management-Verantwortung auf einen neuen angestellten Geschäftsführer oder Vorstand in einer Nicht-Familiengesellschaft,

Restrukturierung

Text

Unternehmenskooperation (Joint Venture)

Als Joint Venture werden verschiedenste Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen bezeichnet. Es geht meist um ein Gemeinschaftsunternehmen mit geteilter wirtschaftlicher Kontrolle. Häufig, wenn von Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen in bestimmten Ländern wird eine solche Kooperationsform in Ländern gewählt, weil dort nur durch Hereinnahme lokaler Gesellschafter eine unternehmerische Tätigkeit zulässig ist. Wir beraten Sie bei der vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Optimierung von Joint Venture Unternehmungen.

Private Equity / Venture Kapital

Hier geht es um die rechtliche Beratung rund um die Investition in Start-Ups oder bereits etablierte Unternehmen mit einer klar vorgezeichneten Exit-Strategie. Wir entwerfen und verhandeln Verträge zum Erwerb von Unternehmensanteilen und beraten bei der praktischen Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen und den damit zusammenhängenden Dokumenten.

Internationale Einkaufsverträge mit Lieferanten

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung Ihrer Einkaufs- oder Procurementverträge, insbesondere auch in englischer Sprache. Wir verfügen hier über besondere Branchenerfahrung in der Automobilzulieferindustrie, der IT-Dienstleister, der Chemieindustrie sowie der Luftfahrtindustrie.

Internationale Vertriebsverträge mit Kunden

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung Ihrer Vertriebs-, Liefer oder Supplyverträge, insbesondere auch in englischer Sprache. Wir verfügen hier über besondere Branchenerfahrung in der Automobilzulieferindustrie, der IT-Dienstleister, der Chemieindustrie sowie der Luftfahrtindustrie. Dabei greifen wir auf bewehrte Vertragsmuster für Rahmen- und Einzelvereinbarungen zurück.

Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen und sorgen dafür, dass diese in alle Ihrer relevanten Geschäftsbeziehungen wirksam einbezogen werden.

Produkthaftung und Reklamationen/Rückrufe

Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. In einem solchen Fall beraten wir Sie bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Abwehr solcher Ansprüche. Für den Fall, dass Sie durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wurden, setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche für Sie durch. Sollte es zu Produktrückrufen oder Ähnlichem kommen, beraten wir Sie dabei, diese möglichst schadensminimierend durchzuführen.

Handelsvertreter und Vertragshändler

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Strukturierung Ihres Vertriebssystems. Sollten Sie mit Handelsvertretern arbeiten, gestalten wir den Handelsvertretervertrag. Für Ihre Distributeure oder Vertragshändler gestalten wir ebenfalls die geeigneten Verträge mit Ihrem Unternehmen. Sollten Sie Vertragsverhältnisse zu Ihren Handelsvertretern oder Distributeuren beenden wollen, beraten wir Sie gern bei der Verhandlung von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen nach dem HGB.

Vertragsmustersammlung für Ihr Unternehmen

Wir erstellen für unsere Mandanten eine zu Ihrem Unternehmen passende Vertragsmustersammlung, die Ihren Einkaufs- und Vertriebsmitarbeitern die tägliche Arbeit sowie die Vertragsverhandlungen mit Kunden und Lieferanten deutlich erleichtert.

Kartellbußgeldverfahren

Die Verteidigung in Kartellbußgeldverfahren erfordert sowohl fachliche Kompetenz als auch Durchsetzungsvermögen. Es drohen Durchsuchungen, lange Verfahren und Bußgelder in Millionenhöhe. Nicht selten bedroht die Höhe der verhängten Bußgelder das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Unternehmen. Manchmal kann eine rasche Einigung mit den Kartellbehörden (sog. „Settlement“) sinnvoll sein. Häufig lohnt sich aber auch die Durchführung eines gerichtlichen Einspruchverfahrens. Wir beraten Sie zielsicher in Bezug auf die richtige Strategie im Umgang mit den Kartellbehörden und den Gerichten.

Kartellschadensersatz

Wurden Sie persönlich oder Ihr Unternehmen durch rechtswidriges, kartellrechtlich relevantes Verhalten Ihrer Lieferanten oder Kunden geschädigt, setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich durch. In diesem Bereich gehen wir – auch weil einige relevante Punkte von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind – innovative Wege für unsere Mandanten. Agieren wir auf der Beklagtenseite, hat der Schutz unserer Mandanten vor unberechtigten Ansprüchen die oberste Priorität.

Internationale Vertriebssysteme

Bei der Gestaltung europaweiter Vertriebssysteme und der zugehörigen Verträge beraten wir Sie zielsicher und unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihrer jeweiligen Branche. Vertriebsrechtliche Themen sind aber auch immer wieder Gegenstand von Verfahren, die wir vor Kartellbehörden und Gerichten führen.

Kooperationen zwischen Wettbewerbern

Kartellrechtliche Vorschriften sind nicht nur für Vertriebssysteme, sondern bei einer Vielzahl von Verträgen zu beachten, etwa bei Patent- und Lizenzverträgen oder in Forschungs- und Entwicklungsverträgen. Wir erarbeiten für unsere Mandanten geeignete Vertragsgestaltungen, die den unternehmerischen Interessen Rechnung tragen, ohne dabei die zivilrechtliche Wirksamkeit zu gefährden oder gar die Festsetzung eines Bußgeldes zu riskieren.

Interne kartellrechtliche Untersuchungen

Besteht der Verdacht eines Kartellrechts- oder Compliance-Verstoßes, ist der Umgang mit dem möglichen Fehlverhalten von zentraler Bedeutung. In dieser kritischen Phase können falsche Entscheidungen schwerwiegende Folgen für das Unternehmen und seine Organmitglieder haben.
Wir helfen Ihnen, mit Compliance-Verstößen richtig umzugehen. Dazu unterstützen wir Sie bei der oftmals schwierigen Aufklärung des Sachverhalts. Die professionelle Befragung von Mitarbeitern gehört ebenso wie die Prüfung umfangreicher Datenbestände zu unseren Kompetenzen. Nach Klärung der Faktenlage entwickeln wir zielführende Strategien zur Bußgeld- und Schadensminimierung. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch gegenüber Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden zur Seite.

Kartellrechtscompliance (Schulungen)

Kartellrechtliche Compliance Programme, Analysen, Schulungen und die Überprüfung auf mögliche Verstöße in der Vergangenheit sind wichtige Vorsorgemaßnahmen, die wir Ihnen gerne anbieten. Dabei entwickeln wir gemeinsam die für Ihr Unternehmen notwendigen Maßnahmen und Regelungen, damit es nicht zu kostspieligen und den Unternehmensruf schädigenden Ermittlungen und Verfahren kommt. Aufgrund der stetig steigenden Bußgelder und des großen Risikos umfangreicher Schadensersatzklagen bei Rechtsverstößen werden präventive interne Ermittlungen immer wichtiger. Mögliche Rechtsverstöße können so identifiziert werden, bevor es zu behördlichen Ermittlungen kommt. Wir unterstützen Sie bei solchen Audits, die zu einem wichtigen Teil der internen und externen Aufarbeitung von Compliance-Verstößen, deren Beseitigung und zukünftigen Vermeidung geworden sind.

Irreführende Werbung

Wir kontrollieren Ihre Werbetexte, Broschüren, Website-Texte etc.,damit Ihre Werbeaussagen nicht irreführend sind und so Anlass zu Abmahnungen von Verbraucherverbänden oder von Wettbewerbern geben. Wenn Sie selbst der Meinung sind, dass Ihre Wettbewerber sich durch die Nutzung unlauterer Werbepraktiken einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen, beraten und unterstützen wir Sie gern bezüglich des richtigen strategischen Vorgehens gegen das rechtswidrige Verhalten Ihres Wettbewerbers.

Markenrecht

Wir beraten Sie bei der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und übernehmen diese für Sie.
Die Markenrecherche führen wir ebenfalls durch. Durch eine sorgfältige Markenrecherche können viele spätere Kosten und Streitigkeiten vermieden werden. Wird eine Marke ohne die Erlaubnis des Markeninhabers von Dritten benutzt, liegt also eine Markenrechtsverletzung vor, übernehmen wir den Schutz der Marke. Wir sprechen für Mandanten gegenüber Verletzern Abmahnungen aus. Sollte auf die Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, vertreten wir Mandanten im anschließenden Gerichtsverfahren.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen wenn Sie Dritten Rechte an Ihrer Marke einräumen wollen oder Sie die Marke Dritter benutzen wollen.

Risikoanalyse

Wir helfen Unternehmen, relevante Compliance-Risiken zu identifizieren und die entsprechenden Präventionsstrukturen zu schaffen. Wir beraten und unterstützen sie darüber hinaus bei der Planung und Umsetzung maßgeschneiderter Compliance-Programme. Dabei profitieren Sie von unserem fachgebiets- und branchenübergreifenden Ansatz und unserer exzellenten wirtschaftsrechtlichen Expertise.

Aufbau eines Compliance-Management-Systems

Ein maßgeschneidertes Compliance Programm, Analysen, Schulungen und die Überprüfung auf mögliche Verstöße in der Vergangenheit sind wichtige Vorsorgemaßnahmen, die wir Ihnen gerne anbieten. Dabei entwickeln wir gemeinsam die für Ihr Unternehmen notwendigen Maßnahmen und Regelungen, damit es nicht zu kostspieligen und den Unternehmensruf schädigenden Ermittlungen und Verfahren kommt. Aufgrund der stetig steigenden Bußgelder und des großen Risikos umfangreicher Schadensersatzklagen bei Rechtsverstößen werden geeignete Compliance-Management-Systeme immer wichtiger. Mögliche Rechtsverstöße können so verhindert oder identifiziert werden, bevor es zu behördlichen Ermittlungen kommt.

Compliance-Beauftragter/Ombudsmann

Wir übernehmen in Ihrem Unternehmen die wichtige rolle des externen Compliance-Beauftragen oder des Ombudsmannes, an den Ihre Mitarbeiter anonym oder persönlich Compliance-Verletzungen oder Verdachtsfälle melden können. Wir untersuchen diese Fälle und legen je nach Handlungsbedarf mit Ihnen gemeinsam konkrete Maßnahmen fest, damit es zukünftig nicht mehr zu Compliance-verstößen kommt.

Unternehmensinterne Ermittlungen

Aufgrund der stetig steigenden Bußgelder und des großen Risikos umfangreicher Schadensersatzklagen bei Rechtsverstößen werden präventive interne Ermittlungen immer wichtiger. Mögliche Rechtsverstöße können so identifiziert werden, bevor es zu behördlichen Ermittlungen kommt. Wir unterstützen Sie bei solchen Ermittlungen und bei Compliance-Audits, die zu einem wichtigen Teil der internen und externen Aufarbeitung von Compliance-Verstößen, deren Beseitigung und zukünftigen Vermeidung geworden sind.
Besteht der Verdacht eines Compliance-Verstoßes, ist der Umgang mit dem möglichen Fehlverhalten von zentraler Bedeutung. In dieser kritischen Phase können falsche Entscheidungen schwerwiegende Folgen für das Unternehmen und seine Organmitglieder haben.
Wir helfen Ihnen, mit Compliance-Verstößen richtig umzugehen. Dazu unterstützen wir sie bei der oftmals schwierigen Aufklärung des Sachverhalts. Die professionelle Befragung von Mitarbeitern gehört ebenso wie die Prüfung umfangreicher Datenbestände zu unseren Aufgaben. Wir entwickeln zielführende Strategien zur Bußgeld- und Schadensminimierung.

Compliance Schulungen der Mitarbeiter

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam für Ihr Unternehmen passgenaue kartellrechtliche Compliance-Schulungen, damit Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie sich in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit rechtmäßig verhalten. Auf Ihren Wunsch führen wir diese Schulungen Ihrer Belegschaft in Ihrem Unternehmen oder natürlich auch online durch.

Insolvenzverschleppung

Unter Insolvenzverschleppung wird die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags verstanden. Die Innsolvenzordnung bestimmtt eine Antragspflicht für Unternehmen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung). Die Insolvenzverschleppung hat für die verantwortlichen Personen meisst eine strafrechtliche und eine haftungsrechtliche Konsequenz. Dies bedeutet, dass neben der Strafbarkeit das verantwortliche Organ der Gesellschaft (z. B. der Geschäftsführer einer GmbH) damit rechnen muss, für Zahlungen der Gesellschaft, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgt sind, persönlich in die Haftung genommen zu werden. Wir beraten unsere Mandanten in der Krise ihres Unternehmens, damit im Falle des Vorliegens eines Insolvenzgrundes die verantwortliche Unternehmensführung nicht auch persönlich zur Rechenschaft gezogen wird.

IT-Recht

Streitigkeiten und Probleme im Zusammenhang mit IT-Verträgen lassen sich am besten im Vorfeld durch eine kompetente Beratung bei der Vertragsgestaltung des Projektes vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen aller Art (z.B. Softwarelizenzverträge und Software as a Service (SaaS), Cloud-Verträge) und helfen Ihnen, notleidend gewordene Projekte wieder auf Kurs zu bringen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Zusammenhang mit vergaberechtlich geprägten EVB-IT-Verträgen oder auch Service Level Agreements zur Verfügung. In allen Fällen behalten wir stets die Bestimmungen des Datenschutzrechts im Blick.

EU-Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO erweitert für Unternehmen die bereits bekannten Pflichten und erhöht die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz. Neu sind insbesondere die umfassenden Informationspflichten und die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei besonderen Risiken für die erhobenen Daten. Die zuständigen Aufsichtsbehörden können zunächst Bußgelder verhängen. Diese können – je nach Verstoß und dessen Schwere – bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
Daneben besteht auch weiterhin die Möglichkeit, wegen bestimmten Datenschutzrechtsverstößen wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden, was – je nach Ausmaß und Zahl der Verstöße – hohe Abmahnkosten verursachen kann. Neu ist auch, dass Betroffene wegen der Verletzung des Datenschutzrechts im Rahmen ihrer Schadensersatzansprüche nun auch ihren immateriellen Schaden geltend machen können. Nach außen haftet immer die Unternehmensleitung, auch für Mitarbeiter-Fehlverhalten.

Rechtsfragen rund um Transport und Lieferketten (international)

Prüfung und Optimierung von Logistik-, Logistikoutsourcing-, Transportrahmen- und Fulfillmentverträgen
Dazu zählen u.a.:

Anlagenbau und Immobilienrecht

Zahlreiche Beteiligte, hohe Kosten, oftmals langwierige Prozesse – Anlagenbauprojekte sind hochkomplex. Hier gilt es den Überblick zu bewahren und vorausschauend zu handeln. Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer im nationalen wie auch im internationalen Anlagenbau in allen Projektphasen – von der Konzeption der Verträge für Industrieanlagen und technische Gewerke (z. B. Kraftwerke, On- und Offshore-Windparks, Prozessindustrie, Beschaffung von Anlagen und Maschinen) über den Vergabeprozess bis zur rechtssicheren Abwicklung und Inbetriebnahme. Über die Beratung bei rechtlichen Einzelproblemen hinaus bieten wir eine strukturierte projektbezogene Beratung zu Claim-, Anti-Claim- und Risk-Management. Sofern erforderlich vertreten wir unsere Mandanten bei Prozessen vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Prozessführung, Schiedsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung

Wir vertreten regelmäßig Parteien in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen, deren Kern komplexe zivilrechtliche Fragestellungen bilden.
So vielfältig wie das Wirtschaftsleben an sich sind auch die hierbei auftretenden Rechtsstreitigkeiten. Neben der eigentlichen gerichtlichen Vertretung, die von der Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen im einstweiligen Rechtschutz bis zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen reicht, bieten wir auch umfassende Beratung im Vorfeld einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Hierzu gehört sowohl die Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung als auch die (Zweit-)Begutachtung von Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits oder eines einzulegenden Rechtsmittels.
Schiedsverfahren stellen in vielen Streitigkeiten eine echte Alternative zu einer Auseinandersetzung vor staatlichen Gerichten dar. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Streitigkeit zwischen den Parteien streng vertraulich behandelt werden soll.
Zudem kann ein Schiedsverfahren zu einer schnellen rechtskräftigen Entscheidung führen, weil gegen einen Schiedsspruch nur in begrenztem Umfang Rechtsbehelfe erhoben werden können.
Wir vertreten regelmäßig Parteien in Schiedsverfahren und insbesondere solchen, die nach den Schiedsregeln der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsverfahren e.V. (DIS) geführt werden.